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Gas

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Grundversorger

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben, mit Feststellung zum 01. Juli 2009 die Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH für die nächsten drei Jahre der Grundversorger für Gas im nachfolgenden Konzessionsgebiet ist:

• Waldbüttelbrunn, Roßbrunn, Mädelhofen

Netzanschluss

 

Auf dieser Seite finden Sie als Marktpartner, diverse technische Angaben zur Sparte Gas.

Freigabegas

TMAgas

Informationen für Marktpartner

 

Hier erhalten Sie Informationen über die technischen Mindestanforderungen zum Anschluss von Erzeugungsanlagen, Weiterverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden etc.

Marktpartner Gas

Daten Gas Vertrieb

Daten Gas Netz

Kommunikationsdaten

 

Auf dieser Seite haben wir Ihnen unser Kommunikationsdatenblatt als PDF zum Download bereitgestellt.

Kommunikationsdaten

Lieferantenrahmenvertrag

 

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Ausspeisung und Abwicklung von Gastransporten zum Zwecke der Gasbelieferung von Letztverbrauchern, die mittels Ausspeisepunkten an das Gasverteilnetz der VWG Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH angeschlossen sind.

Lieferantenrahmenvertrag

Netzdaten

 

Hier finden Sie die Strukturmerkmale und netzrelevanten Daten des Gasnetzes der VWG Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH.

Netzstrukturdaten §27 Abs.2 GasNEV

Netzstrukturdaten § 27 Abs.2 GasNEV VWG 2019_15.06.2020

Netzentgelte

 

Die aktuellen Preistabellen für den Netzzugang Gas finden Sie hier.

Netzentgelte Gas 2020

Netzentgelte Gas 2019

Netzentgelte Gas 2018

Bestätigung gem. § 33 Abs. 2 MessEG

 

Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich vom Messgeräteverwender bestätigen lässt, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.

Bestätigung gem. §33 Abs. 2 MessEG

Wiederverkäufernachweis gültig bis 05.11.2014

Wiederverkäufernachweis gültig bis 11.09.2015

Wiederverkäufer-
nachweis

 

Hier finden Sie den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elktrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Wiederverkäufernachweis

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