FAQ
Herzlich willkommen bei der Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH (VWG). Unsere FAQ (Frequently Asked Questions) beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Themen Strom und Gas.
Herzlich willkommen bei der Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH (VWG). Unsere FAQ (Frequently Asked Questions) beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Themen Strom und Gas.
Sie möchten Kunde bei der VWG werden? Fordern Sie einfach Vertragsunterlagen an und senden uns dafür eine E-Mail an: info@vwg-energie.de oder rufen Sie uns unter 0931 49704-19 an. Wir senden Ihnen dann umgehend einen Vertrag zu. Sie können sich den Vertrag aber auch auf unseren Produktseiten herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen und an uns zurücksenden.
Ganz einfach: In Ihrem Vertrag benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben Ihre Zählernummer, Ihren Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Übermittlung der Vertragsunterlagen erledigen wir alles Weitere für Sie.
Nein. Sie müssen sich um gar nichts kümmern. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie. Unterliegt Ihr bisheriger Vertrag keiner längeren Vertragsbindung, wird der Versorgerwechsel schnellstmöglich von uns für Sie durchgeführt. Andernfalls informieren wir Sie umgehend.
Ihre Versorgung mit Strom und/oder Gas ist garantiert und bleibt zu jeder Zeit gesichert – während des Wechsels und natürlich auch danach. Dies entspricht den Vorgaben des Gesetzgebers.
Natürlich. Sie haben die Möglichkeit, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an: info@vwg-energie.de Selbstverständlich können Sie auch ein Fax senden oder den Postweg nutzen. Ein Muster-Widerrufsformular liegt Ihrem Vertrag bei.
Gemeinsam das Klima schonen! Bei unseren Tarifen wird Strom aus 100 Prozent Wasserkraft in Höhe Ihres Verbrauchs in das Netz eingespeist – unserer Umwelt zuliebe. So einfach ist Ihre persönliche Energiewende.
Wir als Ökostromanbieter stellen sicher, dass mindestens genauso viel Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz eingespeist wird, wie von unseren Kunden verbraucht wird. Das bedeutet für Sie: Bei unserem Ökostrom werden 100 Prozent an Wasserkraft in Höhe Ihres Verbrauchs in das Netz eingespeist.
Und so funktioniert das Ganze:
Im Gegensatz zu anderen Produkten wird Strom nicht individuell von einem bestimmten Lieferanten an einen bestimmten Abnehmer weitergegeben. Vielmehr entnehmen Sie Ihren Strom einem Pool, dem allgemeinen Stromnetz. Der jeweils von Ihnen entnommene Strom entstammt immer einem unteilbaren allgemeinen Strommix, an dessen Erzeugung eine Vielzahl von Herstellern unter Anwendung vielerlei Herstellungsmethoden beteiligt sind.
Dies verhält sich ähnlich wie bei einem See: Irgendwo fließt Wasser hinein (=Strom aus dem Kraftwerk), an einer anderen Stelle fließt es wieder hinaus (=Steckdose). Man kann aber nicht sagen, aus welchem Zufluss (=Kraftwerk) das Wasser kommt.
Bei Ökostrom handelt es sich um Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen – wie zum Beispiel Wasser, Wind, Bioenergie und Sonne – gewonnen wird. Bis zum Jahr 2030 soll im Zuge der Energiewende der Anteil der Erneuerbaren Energie 30 Prozent des Bruttoendenergieverbrauches erreichen. Bereits heute zählen wir bei den Erneuerbaren Energien zu den weltweit größten Akteuren und werden auch weiterhin dafür sorgen, dass Energie sauberer wird und für alle bezahlbar bleibt.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach Ablauf eines Jahres erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Beträge mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Guthaben, die sich aus dieser Rechnung ergeben, werden zeitnah ausgeglichen.
Der Termin der Jahresrechnung kann nicht geändert werden. Diese Zyklen sind fest datiert und für alle Kunden der VWG einheitlich.
Die monatliche Zahlungsweise für Strom und Erdgas ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Im Unterschied zur Telekommunikation sind die Strom- und Gaszähler in den Haushalten angeordnet und können derzeit noch nicht elektronisch ausgelesen werden. Ein Abschlag aufgrund einer monatlichen Ablesung der Zähler ist daher unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich.
Die Abschläge werden aufgrund der Verbrauchsdaten des Vorjahres ermittelt.
Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Mehr als 40 Prozent des Strompreises sind Abgaben und Steuern, die an die Städte, Kommunen und den Bund abgeführt werden müssen (EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Strom- und Umsatzsteuer, etc.). Rund ein Viertel des Preises muss für die Nutzung der Stromnetze an die Netzbetreiber entrichtet werden. Somit verbleiben rund 35 Prozent, die für die Stromerzeugung und alle anderen Leistungen wie beispielsweise den Abrechnungs- und Kundenservice sowie Personal usw. genutzt werden. Infos zum Energiemix finden Sie hier.
Unabhängig von der Art der Energie wird die Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) einheitlich angegeben. Damit ist der tatsächliche Wärmeinhalt der verschiedenen Energieträger vergleichbar. Details zur Gasumrechnung finden Sie auf unserer Internetseite Rechnungserklärungen.
Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung für Strom bzw. Gas und natürlich auf dem jeweiligen Zähler.