FAQ

 

Herzlich willkommen bei der Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH (VWG). Unsere FAQ (Frequently Asked Questions) beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Themen Strom und Gas.

Versorgerwechsel

Sie möchten Kunde bei der VWG werden? Fordern Sie einfach Vertragsunterlagen an und senden uns dafür eine E-Mail an: info@vwg-energie.de oder rufen Sie uns unter 0931 49704-19  an. Wir senden Ihnen dann umgehend einen Vertrag zu. Sie können sich den Vertrag aber auch auf unseren Produktseiten herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen und an uns zurücksenden.

Ganz einfach: In Ihrem Vertrag benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben Ihre Zählernummer, Ihren Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Übermittlung der Vertragsunterlagen erledigen wir alles Weitere für Sie.

Nein. Sie müssen sich um gar nichts kümmern. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie. Unterliegt Ihr bisheriger Vertrag keiner längeren Vertragsbindung, wird der Versorgerwechsel schnellstmöglich von uns für Sie durchgeführt. Andernfalls informieren wir Sie umgehend.

Ihre Versorgung mit Strom und/oder Gas ist garantiert und bleibt zu jeder Zeit gesichert – während des Wechsels und natürlich auch danach. Dies entspricht den Vorgaben des Gesetzgebers.

Natürlich. Sie haben die Möglichkeit, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an: info@vwg-energie.de  Selbstverständlich können Sie auch ein Fax senden oder den Postweg nutzen. Ein Muster-Widerrufsformular liegt Ihrem Vertrag bei.

Ökostrom

Gemeinsam das Klima schonen! Bei unseren Tarifen wird Strom aus 100 Prozent Wasserkraft in Höhe Ihres Verbrauchs in das Netz eingespeist – unserer Umwelt zuliebe. So einfach ist Ihre persönliche Energiewende.

Wir als Ökostromanbieter stellen sicher, dass mindestens genauso viel Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz eingespeist wird, wie von unseren Kunden verbraucht wird. Das bedeutet für Sie: Bei unserem Ökostrom werden 100 Prozent an Wasserkraft in Höhe Ihres Verbrauchs in das Netz eingespeist.

Und so funktioniert das Ganze:
Im Gegensatz zu anderen Produkten wird Strom nicht individuell von einem bestimmten Lieferanten an einen bestimmten Abnehmer weitergegeben. Vielmehr entnehmen Sie Ihren Strom einem Pool, dem allgemeinen Stromnetz. Der jeweils von Ihnen entnommene Strom entstammt immer einem unteilbaren allgemeinen Strommix, an dessen Erzeugung eine Vielzahl von Herstellern unter Anwendung vielerlei Herstellungsmethoden beteiligt sind.

Dies verhält sich ähnlich wie bei einem See: Irgendwo fließt Wasser hinein (=Strom aus dem Kraftwerk), an einer anderen Stelle fließt es wieder hinaus (=Steckdose). Man kann aber nicht sagen, aus welchem Zufluss (=Kraftwerk) das Wasser kommt.

Bei Ökostrom handelt es sich um Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen – wie zum Beispiel Wasser, Wind, Bioenergie und Sonne – gewonnen wird. Bis zum Jahr 2030 soll im Zuge der Energiewende der Anteil der Erneuerbaren Energie 30 Prozent des Bruttoendenergieverbrauches erreichen. Bereits heute zählen wir bei den Erneuerbaren Energien zu den weltweit größten Akteuren und werden auch weiterhin dafür sorgen, dass Energie sauberer wird und für alle bezahlbar bleibt.

Abschläge und Rechnungen

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach Ablauf eines Jahres erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Beträge mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Guthaben, die sich aus dieser Rechnung ergeben, werden zeitnah ausgeglichen.

Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird mit dem aktuellen Zählerstand eine Schlussrechnung erstellt und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet.

Der Termin der Jahresrechnung kann nicht geändert werden. Diese Zyklen sind fest datiert und für alle Kunden der VWG einheitlich.

Die monatliche Zahlungsweise für Strom und Erdgas ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Im Unterschied zur Telekommunikation sind die Strom- und Gaszähler in den Haushalten angeordnet und können derzeit noch nicht elektronisch ausgelesen werden. Ein Abschlag aufgrund einer monatlichen Ablesung der Zähler ist daher unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich.

Die Abschläge werden aufgrund der Verbrauchsdaten des Vorjahres ermittelt.

Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.

Ein Abschlag wird im Rahmen der Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Abrechnungsdaten automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung des Jahresverbrauchs und der aktuell bekannten Preise höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Hierbei werden alle Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Verrechnungspreise, Stromsteuer und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Stromabrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung. Im Gasbereich erhalten Sie 12 Abschläge, die erste Abschlagszahlung wird mit der Jahresabrechnung fällig. Unter gleichen Voraussetzungen wird der Abschlag bei einem niedrigeren Jahresverbrauch entsprechend reduziert.
Unter der Voraussetzung, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten nachweislich geändert hat, können Sie Ihren Abschlag telefonisch unter 0931 49704-19 oder per E-Mail an info@vwg-energie.de gerne reduzieren lassen. Eine Erhöhung des Abschlags ist jederzeit möglich.
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Fragen zum Strompreis

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Mehr als 40 Prozent des Strompreises sind Abgaben und Steuern, die an die Städte, Kommunen und den Bund abgeführt werden müssen (EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Strom- und Umsatzsteuer, etc.). Rund ein Viertel des Preises muss für die Nutzung der Stromnetze an die Netzbetreiber entrichtet werden. Somit verbleiben rund 35 Prozent, die für die Stromerzeugung und alle anderen Leistungen wie beispielsweise den Abrechnungs- und Kundenservice sowie Personal usw. genutzt werden. Infos zum Energiemix finden Sie hier.

Auf unserer Internetseite Rechnungserklärung haben wir alle Preisbestandteile erläutert. Unsere Rechnungserklärungen finden Sie hier.

Fragen zu Gas

Unabhängig von der Art der Energie wird die Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) einheitlich angegeben. Damit ist der tatsächliche Wärmeinhalt der verschiedenen Energieträger vergleichbar. Details zur Gasumrechnung finden Sie auf unserer Internetseite Rechnungserklärungen.

Die heutigen Markengeräte sind mit vorbildlichen, sensiblen Sicherheitsmechanismen ausgestattet und werden nur zugelassen, wenn sie die strengen Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke erfüllen. Sie müssen z.B. das DVGW-Qualitätszeichen oder das CE-Sicherheitszeichen der EU tragen. Auch regelmäßige Wartung erhält das hohe Sicherheitsniveau Ihrer Heizanlage. Falls Sie Gasgeruch feststellen, bitte wenden Sie sich sofort an unseren Störungsdienst. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Allgemeine Fragen

Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung für Strom bzw. Gas und natürlich auf dem jeweiligen Zähler.

Detaillierte Informationen und Preise zu unseren Produkten für Strom und Gas finden Sie auf unserer Internetseite unter Preise.