Gas- und Strompreisbremse ab 1. März 2023
Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 die Einführung einer Gas- und Strompreisbremse beschlossen, um die stark gestiegenen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abzufedern. Die Umsetzung ist für den 1. März 2023 vorgesehen, wobei es für die Monate Januar und Februar 2023 eine rückwirkende Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Unternehmen geben wird. Bitte beachten Sie, dass ein Preisvergleich trotz der Preisbremse lohnend sein kann.
So funktionieren die Gas- und Strompreisbremse
Bei privaten Haushalten und kleineren Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen gilt: Für 80 % des persönlich prognostizierten Jahresverbrauchs aus September 2022 wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Für Gas liegt der Referenzpreis bei 12 Cent/kWh (brutto) und für Wärme bei 9,5 Cent/kWh (brutto). Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für die verbliebenen 20% zahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Preis.
Bei Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh wird ebenfalls für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Bei Strom liegt dieser bei 40 Cent/kWh (brutto). Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für die verbliebenen 20% zahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Preis.
Regelungen für größere Letztverbraucher/Kunden
Ab einer Menge von 30.000 kWh im Strom und 1,5 GWh im Gas gelten bei den Preisbremsen eigene Grenzen und Preisdeckel.
Gut zu wissen
Unsere Kundinnen und Kunden brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.
- die Preisbremsen für Gas und Strom werden ab März 2023 bei ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
- Die Monate Januar und Februar werden im März rückwirkend verrechnet.
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