Information zu Schreiben privater Messstellenbetreiber zum Smart-Meter-Einbau
Derzeit erhalten auch Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH Schreiben privater Unternehmen zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter).
Da uns hierzu bereits erste Rückfragen erreicht haben, möchten wir die wichtigsten Informationen zusammenfassen und erläutern, wie diese Schreiben einzuordnen sind.
Warum habe ich ein solches Schreiben erhalten?
Bei den Absendern handelt es sich um sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Diese Unternehmen bieten bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme an und werben hierfür mit Postwurfsendungen oder Anschreiben.
Wichtig ist dabei: Das Schreiben stammt nicht von der Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH und auch nicht von einer Behörde oder dem Gesetzgeber. Die Unternehmen handeln eigenständig und nicht in unserem Auftrag.
Arbeiten wir mit diesen Unternehmen zusammen?
Nein.
Zwischen der Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH und den Unternehmen, die entsprechende Schreiben versenden, besteht keine Zusammenarbeit. Es handelt sich um eigenständige Marktteilnehmer im Messstellenbetrieb.
Muss ich auf das Schreiben reagieren?
Nein.
Sie sind nicht verpflichtet, auf ein solches Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie durch den zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert.
Wer ist im Netzgebiet Waldbüttelbrunn für den Messstellenbetrieb zuständig?
Die Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet.
Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout schrittweise um und informieren die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig über anstehende Zählerwechsel.
Stimmt die Aussage, dass die Installation „kostenlos“ ist?
Einige Anbieter werben mit einer kostenlosen Installation von Smart Metern.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber für den gesetzlich vorgesehenen Einbau eines intelligenten Messsystems in der Regel keine gesonderten Installationskosten anfallen. Entscheidend sind deshalb die laufenden Kosten und die Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten sorgfältig geprüft werden.
Können bei einem Wechsel Kosten entstehen?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Für grundzuständige Messstellenbetreiber gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können ihre Preise grundsätzlich selbst gestalten.
Vor einer Entscheidung empfehlen wir daher insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
- jährliche Kosten,
- Vertragslaufzeit,
- Kündigungsfristen,
- mögliche Zusatzleistungen.
Ein sorgfältiger Angebotsvergleich ist sinnvoll.
Erhalte ich automatisch eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG?
Nein.
Eine mögliche Netzentgeltreduzierung setzt bestimmte gesetzliche Voraussetzungen voraus. Dazu gehören unter anderem:
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, beispielsweise eine Wärmepumpe oder Wallbox,
- die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage,
- die Erfüllung weiterer gesetzlicher Voraussetzungen.
Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu einer Netzentgeltreduzierung.
Für wen sind Smart Meter vorgesehen?
Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:
- Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
- Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung,
- Haushalte mit bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen.
Darüber hinaus können Smart Meter grundsätzlich auch freiwillig genutzt werden. Für viele Haushalte besteht aktuell noch keine Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystems.
Unser Rat
Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie Kosten, Vertragsbedingungen und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
Bitte unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder ausschließlich aufgrund beworbener Einsparungen oder Förderhinweise.
Fragen?
Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und beantworten Ihre Fragen rund um Smart Meter, den gesetzlichen Rollout und den Messstellenbetrieb.
Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH
Ihr Ansprechpartner vor Ort für Energieversorgung, Netzbetrieb und Messstellenbetrieb.